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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Servicestelle.

Kindertagespflege-Navigator (KTP-Navigator) - was ist das?

Der KTP-Navigator ist eine Informationsplattform und dient nicht als Vormerksystem wie der Kita-Navigator. Die selbständigen Kindertagespflegepersonen können sich hier präsentieren. Sie bieten neben außergewöhnlichen Betreuungszeiten vorrangig Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder an. Über weitere Kindertagespflegepersonen können sich die Eltern bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Detmold informieren. Ansprechpersonen: Fr. Eisel, Tel.: 05231 977-173, E-Mail: e.eisel@detmold.de Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966, E-Mail: h.polczyk@detmold.de

Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um den KTP-Navigator?

Persönlich können Sie sich an die Servicestelle unter der Tel.-Nr. 05231 977-936 wenden oder senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an navigator-ktp@detmold.de.

Muss ich mich vorher registrieren lassen, um den KTP-Navigator zu nutzen?

Nein, eine vorherige Registrierung ist für die Nutzung des KTP-Navigators nicht erforderlich.

Kann ich eine Vormerkung vornehmen?

Nein, da der KTP-Navigator nur eine Informationsplattform zu den Kindertagespflegestellen ist.

Welcher Betreuungszeiten sind bei einer Kindertagesstelle möglich?

Die Betreuungszeiten legt die Kindertagepflegeperson selber fest bzw. trifft sie in Absprache mit den Eltern.

Wie lange muss ich circa auf einen Betreuungsplatz für mein Kind warten?

Eine grundsätzliche Aussage zur Wartezeit kann nicht gegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von der Kindertagespflegeperson oder auch von der Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Detmold. Ansprechpersonen: Fr. Eisel, Tel.: 05231 977-173, E-Mail: e.eisel@detmold.de Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966, E-Mail: h.polczyk@detmold.de

Was ist, wenn ein Kind ganz akut einen Platz braucht?

Wenn Sie in einem besonders dringenden Fall einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege brauchen, wenden Sie sich an die Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Detmold. Ansprechpersonen: Fr. Eisel, Tel.: 05231 977-173, E-Mail: e.eisel@detmold.de Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966, E-Mail: h.polczyk@detmold.de

Muss ich mein Kind vor Aufnahme in einer Kindertagespflegestelle gegen Masern impfen lassen?

Ja. Alle Kinder, die eine Kindertagespflegestelle ab dem ersten Geburtstag, eine Kita oder Schule besuchen, müssen geimpft sein. Die Kindertagespflegestellen sind demnach verpflichtet, diesen Nachweis von den Sorgeberechtigten, deren Kinder die Kindertagespflegestellen bereits besuchen oder zukünftig eine Kindertagespflegestelle besuchen werden, einzuholen. Ausnahme: Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, z.B. wegen einer Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffs, nicht geimpft werden können, sind davon ausgenommen. Hier muss zwingend ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden! Kinder im Säuglingsalter (unter 1 Jahr), die noch nicht geimpft werden können, weil sie noch zu jung sind, können trotzdem in der Kindertagespflege betreut werden. Sie müssen dann später geimpft werden. Wenn Ihr Kind zwischen 1 und 2 Jahre alt ist, muss mindestens eine Masernschutzimpfung oder die Immunität nachgewiesen werden. Die Masernimmunität kann z. B. bestehen, wenn die erste Impfung bereits gemacht wurde. Kinder ab zwei Jahren müssen zwei Masernschutzimpfungen nachweisen. Eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität kann nachgewiesen werden - mit Vorlage der Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder nach §26 Absatz 2 Satz 4 (SGB V), - eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass eine Immunität* gegen Masern besteht (z.B. wenn bereits eine erste Impfung ab dem 2. Lebensjahr erfolgt ist) und - eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass aus medizinischer Sicht keine Impfung erfolgen darf. *Immunität = Der Körper hat ausreichende Abwehrmechanismen gegenüber der Krankheit und ist deshalb ansteckungsfrei. Eine Aufnahme bei fehlenden Impfschutz, einer ärztlichen Bescheinigung ab dem 2.Lebensjahr ist nicht möglich. Die Kindertagespflegestelle ist gesetzlich verpflichtet, fehlende Nachweise dem Gesundheitsamt zu melden. Weitere Informationen: Gesundheitsamt des Kreises Lippe, www.kreis-lippe.de Infektionsschutzgesetz : § 20 Absatz 9-10 IfSG, § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG Bundesministerium für Gesundheit, www.bundesgesundheitsministerium.de, www.masernschutz.de

Mein Kind hat eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung. Was muss ich tun, um für mein Kind einen geeigneten Platz in der Kindertagespflege zu erhalten?

Es gibt einige Kindertagespflegepersonen, die für diese Betreuung qualifiziert sind. Diese finden Sie mit Hilfe der Filter-Option „Sonstige Betreuung“ unter dem Punkt „Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung“.

Kann ich einen U3-Platz für mein Kind im Kita-Navigator bei einer Kita vormerken?

Ja. Die Vormerkung im Kindertagespflege (KTP)-Navigator ist nicht möglich, da er nur eine Informationsplattform ist.

Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?

Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der selbständigen Kindertagespflegeperson, die Ihnen eine Platzzusage erteilt. Bitte beachten Sie vor der Unterzeichnung des Vertrages die Kündigungsfristen der jeweiligen Kindertagespflegeperson.

Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege?

Kinder ab einem Jahr haben Anspruch auf Förderung in einer Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch angezeigt haben (§ 5 Abs. 1 KiBiz). Wenn Sie eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung möchten, können Sie Ihr Kind selber im Kita-Navigator vormerken oder Sie lassen Ihr Kind über die Kindertageseinrichtungen sowie vom Familien-Info-Treff (F.I.T., Schülerstr. 35, 32756, Detmold, Tel.: 05231 977-974, E-Mail: kitanavigator@detmold.de) vormerken. Wenn Sie eine Betreuung in der Kindertagespflege möchten, melden Sie sich spätestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn bei der Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Detmold. Ansprechpersonen: Fr. Eisel, Tel.: 05231 977-173, E-Mail: e.eisel@detmold.de Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966, E-Mail: h.polczyk@detmold.de

Kann ich mich auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über den Kita-Navigator vormerken lassen?

Nein. Im Kita-Navigator können Sie sich derzeit ausschließlich für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung vormerken. Falls Sie für Ihr Kind eine Betreuung in einer Kindertagespflegestelle möchten, können Sie sich im KTP-Navigator über Kindertagespflegestellen informieren. Anschließend können Sie sich direkt mit der Kindertagespflegeperson in Verbindung setzen oder wenden sich an die Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Detmold. Ansprechpersonen: Fr. Eisel, Tel.: 05231 977-173, E-Mail: e.eisel@detmold.de Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966, E-Mail: h.polczyk@detmold.de

Ich wohne nicht in Detmold. Kann ich trotzdem für mein Kind einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege in Detmold erhalten?

Grundsätzlich ja. Allerdings stehen die Betreuungsplätze in Detmold vorrangig den in Detmold ansässigen Familien zur Verfügung. Im Rahmen eventueller freier Kapazitäten kann auch eine Vergabe an Familien im Umkreis geprüft werden.

Warum setze ich Auswahlkriterien für meine Suche?

Wenn Sie vorab filtern, welche Kriterien Ihre gewünschte Kindertagespflegestelle erfüllen soll, findet das System genau die Kindertagespflegestelle, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Warum finde ich eine bestimmte Kindertagespflegestelle nicht im Navigator?

a) Weil die Kindertagespflegestelle bzw. -person sich nicht im Navigator präsentieren möchte. b) Weil Sie diese durch die Auswahl Ihrer Kriterien unter Umständen ausgeschlossen haben. c) Weil die Kindertagespflegestelle nicht zum Einzugsgebiet der Stadt Detmold gehört und somit auch nicht zum Jugendamt der Stadt Detmold.

Was mache ich, nachdem die Suchergebnisse aufgelistet wurden?

Sie klicken auf den Namen einer Kindertagespflegestelle und können sich dann das Profil ansehen und erst danach entscheiden Sie, welche Kindertagespflegestelle für Ihr Kind in Frage kommen könnte. Anschließend setzen Sie sich mit der Kindertagespflegeperson in Verbindung oder Sie können sich auch an die Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Detmold wenden. Ansprechpersonen: Fr. Eisel, Tel.: 05231 977-173, E-Mail: e.eisel@detmold.de Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966, E-Mail: h.polczyk@detmold.de

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kindertagespflege-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Service-Stelle Kindertagespflegenavigator
Heldmanstraße 24
32756 Detmold
Telefon: 05231 977-173
E-Mail: navigator-ktp@detmold.de

www.detmold.de

Weitere Informationen über die Kinderbetreuung in Detmold erhalten Sie auf unserer städtischen Internetseite.

Fachberatung für Kindertagespflege:
Fr. Pankratz, Tel.: 05231 977-173,
E-Mail: m.pankratz@detmold.de
Fr. Polczyk, Tel.: 05231 977-966,
E-Mail: h.polczyk@detmold.de

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